Bleibt der Jugendschutz auf der Strecke? - Die Bundesregierung und ihre Pläne zur Freigabe von Cannabis
Die Bundesregierung plant die teilweise Freigabe des Konsums von Cannabis. Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Agrarminister Cem Özdemir haben die Pläne vorgestellt. Doch es hagelt von allen Seiten Kritik, inbesondere im Hinblick auf den Jugendschutz.
Bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung war die Legalisierung des Verkaufs von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.
Besonders problematisch ist bei der Umsetzung jedoch das Recht der Europäischen Union, welches z.B. im sogenannten 'Schengener Durchführungsübereinkommen' vorsieht, "die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden".
Nun wurden die Pläne der Bundesregierung konkreter und auch hinsichtlich des EU-Rechts überarbeitet, wie die Tagesschau berichtet.
Zum Eigenkonsum sollen maximal 25 Gramm Cannabis mitgeführt und drei weibliche Cannabis-Pflanzen pro Person über 18 Jahren angebaut werden dürfen.
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Der Konsum von Cannabis soll in der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten verboten und in Fußgängerzonen erst nach 18 Uhr erlaubt sein.
Verkauft werden soll Cannabis in nicht-gewinnorientierten Vereinen, "die gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen", so die Tagesschau. Diese Vereine werden auch "Cannabis-Clubs" genannt.
In den "Cannabis-Clubs" sollen pro Club maximal 500 Mitglieder zugelassen sein. Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein, eine Mehrfachmitgliedschaft ist nicht möglich. Die Vereine dürfen zudem nicht für sich werben.
In den Clubs dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag je Mitglied verkauft werden - und nur maximal 50 Gramm pro Monat. Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren sollen nur 30 Gramm pro Monat erhalten dürfen.
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Angedacht ist mit Modellprojekten eine weitere Säule der Legalisierung, wobei unklar ist, ob diese wirklich umgesetzt werden kann. Hierbei ist geplant, "kommerzielle Lieferketten" einzuführen und zunächst für ein Jahr zu testen.
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Die Gründe für die Legalisierung sieht die Bundesregierung vor allem darin, den Cannabis-Schwarzmarkt zu schwächen. Über eine kontrollierte Abgabe könne zudem die Qualität des abgebenen Cannabis kontrolliert und so zusätzliche Gesundheitsprobleme verhindert werden, so Lauterbach.
Sowohl aus der Politik als auch aus dem Gesundheitswesen gibt es Kritik an den Plänen der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis.
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, findet die Bezeichnung "Cannabis-Club" "geradezu grotesk". Er sieht darin eine Verharmlosung der Droge sowie eine Senkung des Risikobewusstseins. Dies könne gerade bei jungen Erwachsenen zu einem erhöhten Konsum führen.
Kritiker sehen zudem ein erhöhtes Risiko darin, dass sich ein sogenannter 'grauer Markt' bildet, also dass Erwachsene Cannabis legal erwerben und es dann illegal an Kinder und Jugendliche weiterverkaufen.
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Diesen Kritikpunkt unterstützen auch Ärztinnen und Ärzte, die einen Anstieg der Fälle von Gehirnschäden bei Kindern und Jugendlichen durch den Konsum von Cannabis fürchten.
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Mario Czaja, Generalsekretär der CDU, ist entschieden gegen die Pläne der Bundesregierung, gerade mit Blick auf den Jugendschutz. Die Pläne würden keine genauen Maßnahmen vorsehen, "wie unsere Kinder vor dieser Droge in Zukunft ordentlich geschützt werden sollen", so Czaja zum Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Auf Ebene der Länder ist besonders der Freistaat Bayern gegen die Legalisierung von Cannabis. Sowohl Ministerpräsident Markus Söder (Foto) als auch Gesundheitsminister Klaus Holetschek sprechen sich gegen eine Legalisierung aus und es werden Möglichkeiten überdacht, wie man "die Legalisierung im Freistaat sogar möglichst verhindern" kann, so die Tagesschau.
Es ist unklar, wann das mögliche Gesetz zur Legalisierung von Cannabis kommen könnte. Zunächst wird über den Gesetzesentwurf in der Bundesregierung abgestimmt, woraufhin ein Kabinettsbeschluss erfolgen muss. Im Anschluss daran müssen der Bundestag und der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Landwirtschaftsminister Özdemir versucht allerdings bei der Gesetzgestaltung die Länder außen vor zu lassen. Diese könnten dann lediglich Einspruch erheben, ihre Zustimmung wäre nicht nötig.