Der IStGH zielt auf Putins Kreis: Haftbefehle gegen zwei Top-Beamte
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat am 26. Juni die Verhaftung von zwei bekannten russischen Politikern beschlossen. Die New York Times berichtet, dass der ehemalige Verteidigungsminister Sergej Schoigu sowie der Armeechef Waleri Gerassimow während der Invasion in der Ukraine wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt wurden.
In einer Stellungnahme stellt das Gericht fest, dass „der vorhersehbare zivile Schaden im Verhältnis zum erwarteten militärischen Vorteil eindeutig zu hoch gewesen wäre.“ Darüber hinaus wird den beiden hochrangigen Beamten auch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit wegen „unmenschlicher Taten“ vorgeworfen, die im Römischen Statut definiert sind, von dem Russland 2016 seine Unterschrift zurückzog.
Die Richter gehen davon aus, dass die Russen „eine große Anzahl von Angriffen auf zahlreiche Kraftwerke und Umspannwerke an mehreren Standorten“ gefördert haben, und meinen, dass die Angriffe gegen zivile Objekte gerichtet waren. Sie berichten auch, dass die Verdächtigen „vorsätzlich großes Leid oder schwere Verletzungen des Körpers oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursacht haben und sich damit strafrechtlich für das Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich machen.“
Laut CNN wirft der Staatsanwalt Karim Khan Shoigu und Gerassimow vor, „strafrechtlich verantwortlich“ zu sein, weil sie „diese kriminellen Handlungen begangen, die Begehung dieser Verbrechen angeordnet und/oder es versäumt haben, eine angemessene Kontrolle über die unter ihrem Kommando stehenden Streitkräfte auszuüben, um dies zu verhindern“.
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Laut der New York Times bezeichnete der russische Sicherheitsrat, dem Sergej Schoigu angehört, die Haftbefehle als „erbärmliche“ Beispiele für den „hybriden Krieg des Westens“ gegen Russland. Die Kommentare wurden der in Moskau ansässigen Nachrichtenagentur Interfax übermittelt.
In der Ukraine wurden die Haftbefehle mit großer Begeisterung aufgenommen, obwohl keine Hoffnung besteht, dass die Angeklagten kurzfristig in Den Haag auf der Anklagebank sitzen werden. Andriy Kostin, der Chefankläger der Ukraine, ist der Ansicht, dass die Entscheidung „ein weiterer wichtiger Schritt zur Sicherstellung der vollständigen Rechenschaftspflicht des Angreifers“ sei, berichtet die New York Times.
General Gerassimow ist Generalstabschef und wurde im Januar 2023 zum Anführer der russischen Streitkräfte in der Ukraine befördert, eine Position, die er derzeit innehat. Schoigu war zwölf Jahre lang Russlands Verteidigungsminister, wurde jedoch im Zuge einer Regierungsumbildung entlassen und sitzt nun im russischen Sicherheitsrat, dem Verteidigungsberatungsgremium des Landes.
Gerassimow und Schoigu hatten zu Beginn des Krieges Pläne, Kiew einzunehmen, scheiterten jedoch und zogen die beiden Nationen schließlich in eine längere Konfrontation. Trotz des Fiasko blieben die beiden in den ersten beiden Kriegsjahren an der Spitze der Kriegsmaschinerie.
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Doch Putins Geduld scheint am Ende zu sein. Schoigu-Schützlinge wurden wegen Korruptionsvorwürfen verhaftet oder von ihren Arbeitsplätzen im Verteidigungsministerium entlassen. Die Aktionen werden vom Kreml als „indirekte Verurteilung“ von Schoigus Leistung im Krieg gewertet, berichtet die New York Times.
Dies ist nicht die erste Aktion des IStGH gegen die Russen. Im Jahr 2022 ordnete das Gericht die Verhaftung des russischen Präsidenten, Wladimir Putin, und der Präsidentenbeauftragten für Kinderrechte in Russland, Maria Lvova-Belova, wegen der Entführung und Deportation von Minderjährigen aus besetzten Gebieten der Ukraine nach Russland an, ein Kriegsverbrechen gemäß dem Römischen Statut.
Russland bestreitet jedoch die Kriegsverbrechen und erkennt die Anordnungen des Internationalen Strafgerichtshofs nicht an. Mit dem Widerruf der Unterschrift unter dem Römischen Statut erkennt Moskau selbst die Zuständigkeit des Gerichts nicht an. Damit ist es laut der New York Times sehr wahrscheinlich, dass die Angeklagten zumindest in naher Zukunft verhaftet werden.
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