Französischer Ex-Präsident Nicolas Sarkozy zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, eins ohne Bewährung!

Das Urteil steht
Drei Jahre Haft, davon eines ohne Bewährung
Die gleiche Strafe wie in der ersten Instanz
Der ehemalige Präsident hatte seine Unschuld beteuert
Das Urteil wird er zu Hause absitzen
Seiner bürgerlichen Rechte beraubt
Ein hartes Urteil
Begründung
Libysche Finanzierung der Kampagne 2007
Die 'Abhöraffäre'
Paul Bismuth
Ein Pakt der Korruption
Ein identisches Urteil für Thierry Herzog und Gilbert Azibert
Eine fragwürdige Entscheidung?
Eine Kassationsbeschwerde
Weitere laufende Fälle
Das Urteil steht

Nicolas Sarkozy, ehemaliger Präsident der Französischen Republik (2007-2012) wurde am Mittwoch, den 17. Mai, im Berufungsverfahren in der sogenannten Abhöraffäre verurteilt.

Drei Jahre Haft, davon eines ohne Bewährung

Die Strafe für den ehemaligen Bewohner des Élysée-Palastes, der der aktiven Bestechung und der Einflussnahme für schuldig befunden wurde, ist hoch: drei Jahre Haft, davon ein Jahr ohne Bewährung.

Die gleiche Strafe wie in der ersten Instanz

Diese Strafe ist identisch mit der Strafe, die in erster Instanz am 1. März 2021 verhängt worden war. Die Hoffnungen des ehemaligen Staatschefs, dass seine Strafe in der Berufung gemildert wird, haben sich somit zerschlagen.

Der ehemalige Präsident hatte seine Unschuld beteuert

In der Zwischenzeit hatte Nicolas Sarkozy seine Unschuld beteuert. Am ersten Tag seines Berufungsverfahrens am 5. Dezember 2022 hatte er erklärt, "seine verletzte Ehre verteidigen zu wollen", und versichert, "niemals jemanden bestochen" zu haben.

Das Urteil wird er zu Hause absitzen

Das Berufungsgericht hat die Strafe jedoch angepasst: Sie wird zu Hause unter Verwendung einer elektronischen Fußfessel stattfinden. Der Nachfolger von Jacques Chirac muss also nicht im Gefängnis leben.

Seiner bürgerlichen Rechte beraubt

Nicolas Sarkozy wurden zudem für drei Jahre seiner Bürgerrechte abgesprochen, wodurch er nicht mehr wählbar ist. Nach seiner Niederlage in der zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen 2012 war er erneut Vorsitzender der UMP (inzwischen LR) geworden, zog sich aber nach seiner Niederlage bei der Vorwahl der Rechtsparteien 2016 aus der aktiven Politik zurück.

Ein hartes Urteil

Die Entscheidung der Richter geht sogar über die Forderungen der Generalstaatsanwaltschaft hinaus, die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren zur vollständigen Bewährung beantragt hatte, und spricht von einem "Fall von beispielloser Schwere“.

Begründung

Die Vorsitzende des Berufungsgerichts begründete das harte Urteil mit den beruflichen Qualifikationen von Nicolas Sarkozy und den anderen Angeklagten: "Die Herren Herzog und Sarkozy sind Rechtsanwälte, Herr Azibert ist ein Spezialist für Strafverfahren. Keiner der drei kann behaupten, keine Ahnung von den begangenen Straftaten zu haben", erklärte sie.

Libysche Finanzierung der Kampagne 2007

Was ist genau passiert? Alles begann mit dem Fall der mutmaßlichen libyschen Finanzierung des Präsidentschaftswahlkampfs 2007. Die beiden mit der Untersuchung beauftragten Ermittlungsrichter hatten Ende 2013 beschlossen, den ehemaligen Präsidenten abzuhören.

Die 'Abhöraffäre'

Bei dieser Gelegenheit hatten die Richter die Existenz einer dritten inoffiziellen Telefonleitung von Nicolas Sarkozy zusätzlich zu seinen beiden angegebenen Leitungen entdeckt. Etwas, das Verdacht erregt...

Paul Bismuth

Die dritte Linie, die Anfang 2014 unter dem Namen 'Paul Bismuth' in Betrieb genommen wurde, war dem Austausch zwischen Nicolas Sarkozy und seinem ehemaligen Anwalt und persönlichen Freund Thierry Herzog (im Bild) gewidmet. Diese während des Berufungsverfahrens angehörten Gespräche bildeten die Grundlage für die Anschuldigung.

Ein Pakt der Korruption

Die Abhörmaßnahmen brachten einen Korruptionspakt zwischen Sarkozy und Gilbert Azibert (im Bild), dem damaligen Generalanwalt am Kassationsgericht, ans Licht. Letzterer wurde beschuldigt, seinen Einfluss zugunsten von Nicolas Sarkozy in der Bettencourt-Affäre geltend gemacht zu haben, als Gegenleistung für Rückenwind durch den Präsidenten für einen Ehrenposten in Monaco für ihn.

Ein identisches Urteil für Thierry Herzog und Gilbert Azibert

Thierry Herzog und Gilbert Azibert wurden beide zur gleichen Strafe verurteilt wie der frühere französische Präsident. Herzog ist zudem für drei Jahre die Ausübung seiner Anwaltstätigkeit verboten.

Eine fragwürdige Entscheidung?

Nicolas Sarkozy verließ um 9.45 Uhr wortlos den Gerichtssaal. Seine Anwältin Jacqueline Laffont (im Bild) hatte gerade eine "erschütternde“ und "rechtlich fragwürdige“ Entscheidung des Berufungsgerichts angeprangert.

Eine Kassationsbeschwerde

Die Anwältin teilte außerdem mit, dass ihr Mandant Kassationsbeschwerde einlegen werde. Der Fall wird also nicht mehr in der Sache neu verhandelt: Das Kassationsgericht entscheidet nur über die Einhaltung der Verfahrensregeln und des Gesetzes bei Prozessen in erster Instanz und in der Berufung.

Weitere laufende Fälle

Die juristische Aktualität von Nicolas Sarkozy ist damit noch nicht vorbei. Denn der ehemalige Präsident Frankreichs soll im Herbst -auch im Berufungsverfahren- im Rahmen der Bygmalion-Affäre vor Gericht gestellt werden. Und ihm droht immer noch ein dritter Prozess, diesmal über die libysche Finanzierung des Wahlkampfs 2007, was die 'Abhöraffäre' überhaupt erst ausgelöst hat.

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