Jeden Tag über 61.000 Euro Strafe an Brüssel: Deutschland und das Whistleblower-Gesetz

Frist versäumt - Hohe Kosten
Offenlegen von Fehlverhalten
Bekannter Whistleblower: Edward Snowden
Umsetzung bis Dezember 2021
EU-Kommission klagt
Mindestens über 17 Millionen Euro Strafe
Schreiben des Bundesjustizministeriums
Politische Verzögerung
Kritik von hessischem Justizminister
Anrufen des Vermittlungsausschuss wäre sinnvoll gewesen
Konkrete Streitpunkte
Erste Lesung im Bundestag
Zeitnahe Verabschiedung
Auch in weiteren EU-Ländern noch keine Umsetzung
Frist versäumt - Hohe Kosten

Die Europäische Union will Hinweisgeber, sogenannte "Whistleblower", schützen. Deutschland hat die Frist zur Verabschiedung des Hinweisschutzgeber-Gesetzes versäumt - und muss jeden überfälligen Tag mehr Strafgelder an Brüssel zahlen.

Offenlegen von Fehlverhalten

Mit der EU-Whistleblower-Richtlinie sollen Personen geschützt werden, die "Informationen über Fehlverhalten, die sie in einem Arbeitskontext erhalten haben, innerhalb der betroffenen Organisation oder einer externen Behörde melden oder gegenüber der Öffentlichkeit offenlegen", so die EU-Kommission unter Vorsitz von Ursula von der Leyen (Foto).

Bekannter Whistleblower: Edward Snowden

Der bekannteste Whistleblower-Fall weltweit ist wohl derjenige um Edward Snowden. Snowden löste mit seinen Enthüllungen im Jahr 2013 eine globale Überwachungs und Spionageaffäre rund um geheime Dokumente der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) aus.

Umsetzung bis Dezember 2021

Die Whistleblower-Richtlinie trat am 16. Dezember 2019 in Kraft. Für die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht hatten die Mitgliedsstaaten bis zum 17. Dezember 2021 Zeit.

EU-Kommission klagt

Deutschland hat die in der Richtlinie festgelegte Umsetzungsfrist verpasst. Nun hat die Europäische Kommission in Brüssel bei dem Europäischen Gerichtshof eine Klage eingereicht.

Mindestens über 17 Millionen Euro Strafe

Demnach soll Deutschland jeden Tag 61.600 Euro Strafe an Brüssel zahlen, "mindestens jedoch 17.248.000 Euro"

Schreiben des Bundesjustizministeriums

Diese Zahlen stammen aus einem Schreiben des Bundesjustizministeriums, unterzeichnet von dem Parlamentarischen Staatssekretär Benjamin Strasser (FDP), an Martin Plum (Foto), CDU-Bundestagsabgeordneter und Berichterstatter in der Fraktion, welches der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vorliegt.

Politische Verzögerung

Die Verzögerung in der Umsetzung des Whistleblower-Gesetzes kommen durch interne politische Zusammenhänge zustande. So ist ein Gesetzesentwurf im Bundesrat gescheitert.

Foto: Pixabay / swandhoefer

Kritik von hessischem Justizminister

Der hessische Justizminister, Roman Poseck (CDU), kritisiert die Verzögerungen der Bundesregierung bei der Umsetzung des Whistleblower-Gesetzes.

Anrufen des Vermittlungsausschuss wäre sinnvoll gewesen

Seiner Ansicht nach hätte direkt nach dem Scheitern des Gesetzes der Vermittlungsausschuss angerufen werden müssen. Dies erfolgte allerdings erst nach einer Verzögerung. Poseck sagt, dass die Regierung das Vorhaben der Gesetzgebung künstlich zerteilt habe, so die Süddeutsche Zeitung.

"Endlich auf das richtige Gleis"

Poseck sagte laut der Süddeutschen Zeitung, dass die Sache nun "endlich auf das richtige Gleis" zu kommen scheint. Und weiter: "Ich gehe davon aus, dass der Vermittlungsausschuss bald seine Arbeit aufnehmen wird, denn alle wollen dieses Thema schnell zu einem Ergebnis bringen."

Konkrete Streitpunkte

"Es geht um mehrere konkrete Streitpunkte zwischen Bundestag und Bundesrat, bei denen wir die Aufwände für die Unternehmen für zu hoch halten", so Poseck. Auch eine Senkung bürokratischer Hürden ist vorgesehen.

Erste Lesung im Bundestag

Eine überarbeitete Fassung des Hinweisschutzgeber-Gesetzes (HinSchG) wurde bereits Mitte März in einer ersten Lesung im Bundestag behandelt.

Foto: Pixabay / karlherl

Zeitnahe Verabschiedung

In dieser neuen Fassung ist die Zustimmung des Bundesrates nicht mehr nötig, so dass mit einer Verabschiedung zeitnah gerechnet werden kann.

"Ergänzungsgesetz" für zustimmungspflichtige Teile

Die Verabschiedung einzelne Teile, die einer Zustimmung des Bundesrates bedürfen, wie z.B. die Änderung des Beamtenrechts, soll in einem "Ergänzungsgesetz" erfolgen.

Auch in weiteren EU-Ländern noch keine Umsetzung

Neben Deutschland haben weitere 22 Mitgliedstaaten der EU das Whistleblower-Gesetz bislang nicht rechtzeitig umgesetzt.

Foto: Pixabay / Bru-nO

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