Jeden Tag über 61.000 Euro Strafe an Brüssel: Deutschland und das Whistleblower-Gesetz
Die Europäische Union will Hinweisgeber, sogenannte "Whistleblower", schützen. Deutschland hat die Frist zur Verabschiedung des Hinweisschutzgeber-Gesetzes versäumt - und muss jeden überfälligen Tag mehr Strafgelder an Brüssel zahlen.
Mit der EU-Whistleblower-Richtlinie sollen Personen geschützt werden, die "Informationen über Fehlverhalten, die sie in einem Arbeitskontext erhalten haben, innerhalb der betroffenen Organisation oder einer externen Behörde melden oder gegenüber der Öffentlichkeit offenlegen", so die EU-Kommission unter Vorsitz von Ursula von der Leyen (Foto).
Der bekannteste Whistleblower-Fall weltweit ist wohl derjenige um Edward Snowden. Snowden löste mit seinen Enthüllungen im Jahr 2013 eine globale Überwachungs und Spionageaffäre rund um geheime Dokumente der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) aus.
Die Whistleblower-Richtlinie trat am 16. Dezember 2019 in Kraft. Für die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht hatten die Mitgliedsstaaten bis zum 17. Dezember 2021 Zeit.
Deutschland hat die in der Richtlinie festgelegte Umsetzungsfrist verpasst. Nun hat die Europäische Kommission in Brüssel bei dem Europäischen Gerichtshof eine Klage eingereicht.
Demnach soll Deutschland jeden Tag 61.600 Euro Strafe an Brüssel zahlen, "mindestens jedoch 17.248.000 Euro"
Diese Zahlen stammen aus einem Schreiben des Bundesjustizministeriums, unterzeichnet von dem Parlamentarischen Staatssekretär Benjamin Strasser (FDP), an Martin Plum (Foto), CDU-Bundestagsabgeordneter und Berichterstatter in der Fraktion, welches der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vorliegt.
Die Verzögerung in der Umsetzung des Whistleblower-Gesetzes kommen durch interne politische Zusammenhänge zustande. So ist ein Gesetzesentwurf im Bundesrat gescheitert.
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Der hessische Justizminister, Roman Poseck (CDU), kritisiert die Verzögerungen der Bundesregierung bei der Umsetzung des Whistleblower-Gesetzes.
Seiner Ansicht nach hätte direkt nach dem Scheitern des Gesetzes der Vermittlungsausschuss angerufen werden müssen. Dies erfolgte allerdings erst nach einer Verzögerung. Poseck sagt, dass die Regierung das Vorhaben der Gesetzgebung künstlich zerteilt habe, so die Süddeutsche Zeitung.
Poseck sagte laut der Süddeutschen Zeitung, dass die Sache nun "endlich auf das richtige Gleis" zu kommen scheint. Und weiter: "Ich gehe davon aus, dass der Vermittlungsausschuss bald seine Arbeit aufnehmen wird, denn alle wollen dieses Thema schnell zu einem Ergebnis bringen."
"Es geht um mehrere konkrete Streitpunkte zwischen Bundestag und Bundesrat, bei denen wir die Aufwände für die Unternehmen für zu hoch halten", so Poseck. Auch eine Senkung bürokratischer Hürden ist vorgesehen.
Eine überarbeitete Fassung des Hinweisschutzgeber-Gesetzes (HinSchG) wurde bereits Mitte März in einer ersten Lesung im Bundestag behandelt.
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In dieser neuen Fassung ist die Zustimmung des Bundesrates nicht mehr nötig, so dass mit einer Verabschiedung zeitnah gerechnet werden kann.
Die Verabschiedung einzelne Teile, die einer Zustimmung des Bundesrates bedürfen, wie z.B. die Änderung des Beamtenrechts, soll in einem "Ergänzungsgesetz" erfolgen.
Neben Deutschland haben weitere 22 Mitgliedstaaten der EU das Whistleblower-Gesetz bislang nicht rechtzeitig umgesetzt.
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